Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1982 - 6 C 109.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4627
BVerwG, 18.10.1982 - 6 C 109.81 (https://dejure.org/1982,4627)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1982 - 6 C 109.81 (https://dejure.org/1982,4627)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1982 - 6 C 109.81 (https://dejure.org/1982,4627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen - Gebührenfestsetzung durch die Prozessbevollmächtigten - Richterliche Überprüfung der anwaltlichen Gebührenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1982 - 6 C 109.81
    Zur Begründung hat sie sich im wesentlichen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - (BVerwGE 62, 196 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 72) berufen.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

    Aus diesem Grund hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO seit jeher einen sowohl vom erstattungsverpflichteten Dritten als auch vom Gericht zu achtenden "gewissen Spielraum" des Rechtsanwalts anerkannt (vgl. Urteil vom 8. Mai 1981 BVerwG 6 C 153.80 BVerwGE 62, 196 ; Urteil vom 18. Oktober 1982 BVerwG 6 C 109.81 juris; Beschluss vom 16. August 1983 BVerwG 6 B 22.83 juris; Urteil vom 7. Juni 1985 BVerwG 6 C 63.83 JurBüro 1985, 1814; Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 6 B 43.97 Buchholz 362 § 12 BRAGO Nr. 2).

    Vielmehr kann lediglich gefragt werden, ob sich eine Erhöhung des Gebührensatzes über den Mittelwert hinaus deswegen rechtfertigen lässt, weil das von dem Prozessbevollmächtigten betriebene Widerspruchsverfahren im Vergleich mit anderen Verfahren dieser Art für den Kläger von überdurchschnittlichem Gewicht war (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1982 BVerwG 6 C 109.81 juris).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

    Aus diesem Grund hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO seit jeher einen - sowohl vom erstattungsverpflichteten Dritten als auch vom Gericht zu achtenden - "gewissen Spielraum" des Rechtsanwalts anerkannt (vgl. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 ; Urteil vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - juris; Beschluss vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - juris; Urteil vom 7. Juni 1985 - BVerwG 6 C 63.83 - JurBüro 1985, 1814; Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 6 B 43.97 - Buchholz 362 § 12 BRAGO Nr. 2).

    Vielmehr kann lediglich gefragt werden, ob sich eine Erhöhung des Gebührensatzes über den Mittelwert hinaus deswegen rechtfertigen lässt, weil das von dem Prozessbevollmächtigten betriebene Widerspruchsverfahren im Vergleich mit anderen Verfahren dieser Art für den Kläger von überdurchschnittlichem Gewicht war (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - juris).

  • BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83

    Rechtsanwalt - Gebühren - Rahmengebühr - Unbilligkeit - Rechtsanwalt-Gebühren -

    Hierin kann ihr jedoch aus den im Urteil vom 8. Mai 1981 (a.a.O.) genannten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - und vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 154.81 -).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 154.81

    Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Zur Begründung wird auf die Gründe des den Prozeßbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Urteils vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - verwiesen, die wie folgt lauten:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht